Mama-REPORTER – AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen Mama-REPORTER

Die Junior Digital Media GmbH, Willy-Brandt-Str. 51, 20457 Hamburg (im Folgenden „Betreiber“ genannt), bietet ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern (im Folgenden ohne Ansehung des Geschlechts der „Mama-REPORTER“ genannt), die Möglichkeit, an Tests von Produkten und/oder Dienstleistungen teilzunehmen.

Dabei stellen werbende Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen vor, die ausgewählten Nutzern von wireltern.de zum Ausprobieren und Bewerten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Produkttests sind die Mama-REPORTER aufgefordert, eigene Beiträge (z.B. Kommentare, Rezensionen, Bewertungen, Artikel) auf den verschiedenen Plattformen des Betreibers (Mama-REPORTER.de, Mama-REPORTER Facebook, wirEltern.de, wirEltern Facebook, Magazine „junge familie“, „kinder!“ und „schule“) zu veröffentlichen.

Mit diesen Teilnahmebedingungen werden die allgemeinen Rahmenbedingungen für eine Teilnahme geregelt. Unberührt davon bleiben konkrete Vereinbarungen mit dem werbenden Unternehmen im Rahmen der Durchführung von Tests bestimmter Produkte oder Dienstleistungen (im Folgenden „Testbedingung“).

§ 1 Datenschutz
Durch die Anmeldung als Mama-REPORTER erklärt sich der Mama-REPORTER ausdrücklich damit einverstanden, dass der Betreiber die dazu erforderlichen Daten speichert und nutzt und diese ggf. auch zum Zwecke der Produkttestabwicklung an die werbenden Unternehmen übermittelt.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben. Für den Fall, dass eine Einwilligung in diese Datenverarbeitung nicht erteilt oder diese widerrufen wird, kann eine Teilnahme an den Tests leider nicht erfolgen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Tests werden abhängig von der Aktion entweder selbsttätig oder in Kooperation mit Partnern durchgeführt. Für die Produkttests werden nur Mama-REPORTER berücksichtigt, die sich mit allen erforderlichen und wahrheitsgemäßen Angaben registriert und die Teilnahmebedingungen akzeptiert haben.

Eine Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich.

Ein Anspruch eines Nutzers auf Teilnahme an und auf Auswahl für einen Test besteht nicht. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Teilnahme von bestimmten selbstdefinierten oder durch das werbende Unternehmen vorgegebenen Kriterien abhängig zu machen, wenn die Anzahl der interessierten Teilnehmer das Angebot übersteigt.

Eine erteilte Berechtigung zur Teilnahme ist an die Person gebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie beispielsweise der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder technische Manipulation vorliegen.

§ 3 Teilnahmeverfahren
Wenn ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin für eine Teilnahme als Mama-REPORTER in Betracht kommt, kann neben diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen eine Testbedingung über die konkrete Nutzung des Produktes / der Dienstleistung getroffen werden.

Inhalt und Bedingungen dieser Vereinbarung werden vom werbenden Unternehmen vorgegeben, welches im Einzelfall auch Vertragspartner des Mama-REPORTERS werden kann.

§ 4 Verwendung der Testprodukte
Die Testprodukte/Testdienstleistungen dürfen von den Mama-REPORTERN nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Es bleibt dem Betreiber und / oder dem Unternehmen überlassen, das Produkt nach Beendigung des Testzeitraumes zurückzuverlangen.

Näheres regelt die jeweilige „Testbedingung“.

Auch im Falle eines Verbleibs des Produktes oder der Dienstleistung darf dieses nicht kostenpflichtig weiterveräußert werden.

§ 5 Leistungspflichten der Vertragsparteien
Der Mama-REPORTER verpflichtet sich als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung eines Testproduktes oder einer Testdienstleistung, dieses auch unter üblichen Bedingungen einzusetzen und hierüber eine Bewertung und eine Rezension abzugeben, die zur Veröffentlichung auf Mama-REPORTER.de, wirEltern.de, auf der Mama-REPORTER- und wirEltern-Facebook-Präsenz des Betreibers, in den Print-Objekten des Betreibers, eines sonstigen, thematisch passenden Umfeldes sowie in allen Werbemaßnahmen des werbenden Unternehmens bestimmt ist. Ein Entgelt für diese Rechteeinräumung erfolgt nicht.

Umfang und Zeitraum für eine Bewertung und weitere Ausgestaltungen können ggf. in der Testbedingung mit dem werbenden Unternehmen konkretisiert werden.

Der Mama-REPORTER verpflichtet sich, ausschließlich sachbezogene und sachliche Kommentare und Inhalte zu erstellen. Es ist dabei u.a. untersagt, Inhalte einzustellen, die gewaltverherrlichend, jugendgefährdend, diffamierend, diskriminierend, beleidigend, bedrohend oder gar strafbar sind, deren Veröffentlichung die Rechte Dritter verletzt, z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte (wie das Recht auf Wahrung der Intim- und Privatsphäre oder das Recht am eigenen Namen), sowie die gewerblichen Zwecken dienen, insbesondere Werbung für mit dem Testunternehmen konkurrierende Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen. Gleiches gilt für das Setzen von Links, die einen entsprechenden vorgenannten Inhalt aufweisen. Der Betreiber behält sich vor, Inhalte, die gegen diese Regeln verstoßen, umgehend zu sperren und/oder zu löschen

§ 6 Rechteübertragung
Die erforderlichen ausschließlichen, unwiderruflichen und zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an der Bewertung und den Rezensionen inklusive sämtlicher Fotos, die im Rahmen der Rezension von dem Mama-REPORTER erstellt und zur Verfügung gestellt werden, räumt der Mama-REPORTER dem Betreiber und dem jeweils werbenden Unternehmen zur Nutzung und Verwertung ein, insbesondere das Recht, diese zu speichern, zu vervielfältigen und / oder öffentlich zugänglich zu machen.

Der Mama-REPORTER willigt ein, dass im Rahmen der Veröffentlichung auch der Username bzw. der gekürzte Name des Nutzer (z.B. „Petra M. aus Köln“) zitiert wird.

Der Mama-REPORTER versichert, an den eingereichten Bewertungen, Rezensionen und Fotos Inhaber sämtlicher für die vorgenannten Nutzungen erforderlicher Rechte zu sein und/oder über diese Rechte verfügen zu dürfen.

§ 7 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Produkttests
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Produkttest jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Produkttests stören oder verhindern würden.

§ 8 Haftungsbeschränkungen
Eine Haftung des Betreibers – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet der Betreiber gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Betreiber bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung des Betreibers gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Rechtswegausschluss
Der Rechtsweg zur Teilnahme an Produkttests ist ausgeschlossen.

30.07.2016